Der Senat der Universität St. Gallen hat am 15. Dezember 2008 ein Reglement zur Open Access Policy verabschiedet. Dieses Reglement konkretisiert die Open Access Policy vom 12. Nov. 2007. Das Reglement gliedert sich in drei Teile: Allgemeine Bestimmungen, Pflichten und Rechte der Forschenden.
- Freier Zugang:
Der freie Zugang zu den an der Universität St. Gallen erbrachten Forschungsergebnissen sowie zu den damit einhergehenden Veröffentlichungen wird im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen gewährleistet und unterstützt.
- Bereitstellung von bibliographischen Daten:
Bibliographische Daten jedes durch Forschende der Universität St. Gallen erstellten finalen Manuskripts (post-print) oder jeder Arbeitsversion eines Manuskripts (pre-print) sind auf dem institutionellen Archiv der Universität St. Gallen (Alexandria, für Dissertationen: EDIS) zu veröffentlichen.
- Sicherung der Verwertungsrechte:
Die Forschenden sind verpflichtet, sich - soweit möglich - in den Verlagsverträgen ein nicht ausschliessliches Verwertungsrecht zur unentgeltlichen elektronischen Publikation ihrer Forschungsergebnisse auf dem institutionellen Archiv der Universität St. Gallen fest und dauerhaft vorzubehalten. » Hilfestellung für Autor/-innen zur Erlangung der Selbstarchivierungsrechte.
- Bereitstellung von Volltexten:
Volltexte sind auf dem institutionellen Archiv bereitzustellen, wenn das finale Manuskript bei einem Verlag zur Veröffentlichung akzeptiert wurde und der Verlag die Selbstarchivierung des "finalen Manuskripts" (post-print) oder der "Arbeitsversion" (pre-print) zulässt.
- Publikation nach dem Prinzip des freien Zugangs:
Die Universität St. Gallen unterstützt ihre Forschenden bei Veröffentlichungen nach dem Prinzip des freien Zugangs.
Mit der Forschungsplattform Alexandria bzw. dem Dokumentenserver EDIS bietet die Universität St. Gallen ein leistungsfähiges Repository zum Selbstarchivieren der Forschungsartikel und Dissertationen an: